Schurhammerschule Glottertal - Bedarfsabfrage
Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter wurde durch das Ganztagsförderungsgesetz (Bundesgesetz, in Kraft getreten am 11.10.2021) verankert. Danach beginnt der Rechtsanspruch mit der ersten Klassenstufe im Schuljahr 2026/27 und wächst jährlich um eine weitere Klassenstufe. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben alle Kinder in den Grundschulen einen Anspruch auf ganztägige Förderung im Umfang von 8 Zeitstunden und zum Teil auch für die Zeit der Schulferien.
Daher führen wir eine Bedarfsabfrage zur Betreuung bei den Eltern durch.
Die Abfrage wird über die Schule und die Kindertageseinrichtungen verteilt.
Gleichzeitig wird das Infoschreiben an die Eltern und das Abfrageformular hier -auf der Homepage der Schurhammerschule- und auf der Gemeindeseite www.gemeinde-glottertal.de eingestellt.
Bitte geben Sie das ausgefüllte Formular zur Bedarfsermittlung bis zum 20.12.2024 im Kindergarten oder an der Schule ab.
Daher führen wir eine Bedarfsabfrage zur Betreuung bei den Eltern durch.
Die Abfrage wird über die Schule und die Kindertageseinrichtungen verteilt.
Gleichzeitig wird das Infoschreiben an die Eltern und das Abfrageformular hier -auf der Homepage der Schurhammerschule- und auf der Gemeindeseite www.gemeinde-glottertal.de eingestellt.
Bitte geben Sie das ausgefüllte Formular zur Bedarfsermittlung bis zum 20.12.2024 im Kindergarten oder an der Schule ab.
- Formular Fragebogen Bedarfsermittlung GT Betreuung.pdf
(PDF Datei - 81 KB) - Anschreiben Bedarfsermittlung GT Betreuung.pdf
(PDF Datei - 170 KB)